Wissenswertes über die Häuser zum Leben
58 Einträge gefunden.
1. Wo melde ich mich (vorsorglich) für die Häuser zum Leben an?
Es ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen, sich "vorsorglich" beim Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) - Häuser zum Leben anzumelden. Wenn Sie in eines der Häuser zum Leben (siehe auch Frage 57) einziehen möchten – egal ob in eine betreute Wohnform oder zur stationären Pflege -, dann stellen Sie beim Fonds Soziales Wien einen Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung. Dieser Antrag ist gleichzeitig die Anmeldung beim KWP. Die konkreten Antragsformulare und den Befundbericht finden Sie unter folgenden Links:
Antragsformular
Befundbericht
Nach der Antragstellung wird vom Fonds Soziales Wien Ihr Bedarf festgestellt. Wenn dieser gegeben ist, erhalten Sie eine Förderbewilligung und können - sobald ein entsprechender Platz frei ist - einziehen. (Ausschließlich der FSW wird Ihnen, entsprechend Ihrer Reihung/Wartezeit, eine freie Wohnung anbieten, die Sie nach Terminvereinbarung direkt mit dem Haus besichtigen können.)
5. Welche Voraussetzungen sind für den Einzug zu erfüllen?
Ab 01.01.2012 gelten folgende Aufnahmekriterien:
• Hauptwohnsitz in Wien (Nachweis über die letzten 6 Monate bei Antragstellung nötig)
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte
• Ihr Einverständnis und ein entsprechender Betreuungsbedarf
6.
Muss ich bereits Pflegegeld beziehen bzw. einen Pflegebedarf haben, um in ein KWP-Haus zu können?
Nein. Für SeniorInnen, die keine Pflege brauchen, aber aus guten Gründen nicht zu Hause bleiben können (z.B. Substandardwohnung ohne Lift/soziale Indikation), bieten die Häuser zum Leben die Leistung Unterstütztes Wohnen (auf der Förderbewilligung des FSW heißt diese Leistung: Allgemeines Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistung – Pflegegeldstufe 0). Hier führen Sie ein selbstständiges Leben in Ihrer eigenen Wohnung im Pensionisten-Wohnhaus. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, bedarf es keiner Pflegegeldeinstufung.
Leistungen mit Pflegebedarf:
Betreutes Wohnen im Wohnbereich (auf der Förderbewilligung des FSW heißt diese Leistung: Allgemeines Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistung – Pflegegeldstufen 1-7) richtet sich an Wiener SeniorInnen, die einen Betreuungs- und Pflegebedarf mit einer bestehenden Pflegegeldeinstufung haben.
Für jede/n BewohnerIn wird ein individuell abgestimmtes Betreuungspaket zusammengestellt. Damit Sie genau die Leistungen bekommen, die Sie benötigen, erheben wir vorab den Bedarf auf individueller Basis. Sie bleiben in Ihrer Wohnung, Betreuung und Pflege kommen zu Ihnen.
Das Programm Gepflegt.Wohnen (auf der Förderbewilligung des FSW heißt diese Leistung: Allgemeine Stationäre Pflege und Betreuung) im stationären Bereich ist für BewohnerInnen vorgesehen, die rund um die Uhr Pflege und Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte benötigen. SeniorInnen mit einem Betreuungs- und Pflegebedarf ab Pflegegeldstufe 3 können das Angebot in Anspruch nehmen. Für jede Pflegestufe wird ein eigenes Betreuungspaket zusammengestellt.
7. Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Nein, KundInnen die nach dem 01.01.2012 in eines unserer Häuser einziehen, müssen derzeit keine Kaution hinterlegen. Für den Zeitraum zwischen der Übernahme/Zusage der Wohnung bis zum tatsächlichen Einzug wird jedoch eine Reservierungsgebühr in der Höhe von 49,33/Tag verrechnet. Wenn Sie sich diese Gebühr nicht leisten können oder wollen, stellen wir Ihnen bei Bedarf auch gerne Leihmöbel zur Verfügung und Sie können bereits am nächsten Tag nach Zusage einziehen.
8. Ist meine Vormerkung aus der Zeit vor 2012 beim KWP hinfällig?
Nein, sie gilt weiterhin. Legen Sie eine Kopie Ihrer Vormerkung bei der Antragstellung an den Fonds Soziales Wien (siehe auch Frage 1 und 3) bei und Ihre Wartezeit wird beim FSW berücksichtigt.
Falls Sie die Kopie Ihrer Vormerkung nicht erhalten haben oder nicht mehr finden können, fordern Sie eine Bestätigung Ihres Vormerkdatums bei unserem Kundenservice unter der Tel. Nr.
01/313 99-0 an.
12. Wie lange sind die derzeitigen Wartezeiten?
Die Wartezeiten sind von Haus zu Haus sehr verschieden. Da der Fonds Soziales Wien alle Plätze im Wohn- und Stationären Bereich des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser vermittelt, erhalten Sie diesbezügliche Informationen dort unter der Tel. 01/24 5 24 oder mit einem
Klick hier.
13. Nach welchem System erfolgt die Reihung?
Die Reihung erfolgt ausschließlich nach vom FSW definierten Kriterien, entscheidend ist jedenfalls der persönliche Bedarf (z.B. körperlicher Bedarf oder soziale Indikation wie Wohnen im 5. Stock ohne Lift). Genaue Informationen erhalten Sie direkt beim Fonds Soziales Wien unter der Tel. 01/24 5 24.
14. Wenn mir die angebotene Wohnung nicht gefällt, kann ich diese auch ablehnen?
Ja, Sie können die Wohnung bei Nicht-Gefallen ablehnen mit der Folge, dass Sie erneut in die Warteliste des Fonds Soziales Wien aufgenommen werden. Wenn Sie drei angebotene Wohnungen ablehnen, werden Sie in der Warteliste weiter zurück gereiht. Genaue Informationen erhalten Sie direkt beim Fonds Soziales Wien unter der
Tel. 01/24 5 24.
15. Kann ich auch einziehen, wenn ich bereits dauernd pflegebedürftig bin?
Ja, sobald der Fonds Soziales Wien den Bedarf für eine dauerhafte Pflege und Betreuung feststellt, können Sie ebenfalls - abhängig von der Verfügbarkeit freier Plätze - direkt in den Stationären Bereich in eines unserer Häuser einziehen. Näheres zu den allgemeinen Aufnahmekriterien siehe auch Frage 5.
16. Was kostet die Pflege?
Für jede Pflegegeldstufe bzw. für jeden Pflegebedarf, wie auch für Unterstütztes Wohnen ohne Pflegegeldstufe, gibt es ein eigenes Leistungspaket mit jeweils einem eigenen Vollkostentarif. Jedes Leistungspaket beinhaltet ein bestimmtes Ausmaß an Leistungen, die Sie je nach Ihrem individuellen Bedarf (Feststellung durch das Case-Management) erhalten. (siehe auch Frage 17).
17. Wie hoch ist der Tarif?
Grundsätzlich gilt: Ohne Betreuungs- und Pflegeleistungen (=
Unterstütztes Wohnen) beträgt die Grundleistung im Jahr 2013 täglich € 54,53 (inkl. 10 % Ust). Darin sind die Unterkunft, die Verpflegung und die Grundbetreuung enthalten.
Wenn Sie bereits Betreuung und Pflege benötigen (=
Betreutes Wohnen), erhöht sich die Grundleistung entsprechend Ihrem individuellen Pflegebedarf, z.B. bei Pflegegeldstufe 2 beträgt der Tarif täglich € 64,43 (inkl. 10 % Ust).
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihren Tarif. (siehe auch Frage 18).
Wie hoch genau Ihr persönlicher Kostenanteil ist, errechnet Ihnen der Fonds Soziales Wien auf spezielle Anfrage unter der Tel. 01/24 5 24. (siehe auch Fragen 18 und 23)
18. Welchen Unterschied gibt es zwischen den Tarifen des KWP und meinem Kostenbeitrag?
In den Tarifen des KWP sind bereits 10% Umsatzsteuer inkludiert (= Bruttobeträge). Der Fonds Soziales Wien verrechnet Ihnen den Tarif jedoch ohne 10% Umsatzsteuer (= Nettobeträge). Daher unterscheiden sich die Tarife des KWP (wie z.B. in Ihrem Betreuungsvertrag ersichtlich) von jenen, die Sie in Ihrer Kostenbeitragsvorschreibung vom FSW erhalten.
Wie hoch Ihr eigener Anteil an diesen Kosten ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab (siehe auch Frage 23). Details zur Berechnung Ihres Kostenanteils erfahren Sie beim Fonds Soziales Wien, Kostenbeitragsverrechnung Pflege und Betreuung – stationär, in der Guglgasse 7-9 in 1030 Wien.
21. Kann ich trotzdem einziehen, auch wenn meine Pension nicht ausreicht?
Ja, Pflege und Betreuung ist in Wien für alle Menschen leistbar. Wenn das Einkommen bzw. das Vermögen nicht ausreicht, gibt es für alle WienerInnen finanzielle Unterstützung, die sicherstellt, dass notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können (siehe auch Frage 23).
22. Kann sich der Tarif im Laufe meines Aufenthaltes im KWP verändern?
Ja, und zwar aus folgenden Gründen:
• Ihr Bedarf verändert sich (z.B. wenn Sie einen höheren Pflegebedarf haben oder eine andere bzw. eine weitere Betreuungsform in Anspruch nehmen, wie etwa die spezielle Leistung „Tag.Familie“) (siehe auch Frage 54).
• Anpassungen aufgrund veränderter Personalkosten auf Basis kollektivvertraglicher Bestimmungen
23. Wie viel muss ich bezahlen? Was bleibt mir übrig?
Wenn Sie über ausreichendes Einkommen und/oder verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie die Kosten für den Aufenthalt in unseren Häusern zum Leben selbst tragen. Sollte es nicht ausreichen, erhalten Sie vom Fonds Soziales Wien eine Förderung aus den Sozialhilfemitteln der Stadt.
Ihr Kostenbeitrag, den Sie zu bezahlen haben, setzt sich zusammen aus:
• max. 80 % Ihrer monatlichen Nettopension,
• sowie Ihrem Pflegegeld
• und dem verwertbaren Vermögen.
Ihnen verbleiben jedenfalls:
• 20 % Ihrer monatlichen Nettopension (bzw. der Mindestfreibetrag € 115,99 gemäß dem Wr. Mindestsicherungsgesetz),
• der 13. und 14. Monatsbezug (Sonderzahlungen)
• sowie 10 % der Pflegegeldstufe 3 (sofern Sie Pflegegeld beziehen)
• Von Ihrem Vermögen verbleibt jedenfalls ein Freibetrag von € 4.000,-, der nicht zur Kostendeckung herangezogen wird.
Die genaue Höhe Ihres Kostenanteils errechnet Ihnen der Fonds Soziales Wien, Kostenbeitragsverrechnung Pflege und Betreuung – stationär, auf Anfrage unter Tel. 01/24 5 24.
24. Was zahlt die Krankenkasse bzw. die Pensionsversicherungsanstalt bei Pflegebedürftigkeit?
Die Krankenkasse bezahlt lediglich die Kosten von Medikamenten und Heilbehelfen (abzüglich Rezeptgebühr bzw. Selbstbehalt). Sollten Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, lesen Sie bitte in Ihrer Polizze nach, welche Leistungen inkludiert sind (z.B. Taggeld bei Spitalsaufenthalt etc.). Pflegekosten werden von einer Krankenversicherung normalerweise nicht übernommen. Von Ihrer Pensionsversicherungsanstalt erhalten Sie gegebenenfalls Pflegegeld.
28. Muss man einen Finanzierungs- oder Baukostenbeitrag leisten?
Nein, es werden keine Baukosten verrechnet. Wenn man eine Wohnung in einem unserer Häuser übernimmt und nicht sofort einziehen kann, ist eine Reservierungsgebühr zu bezahlen. Die Reservierungsgebühr wird nicht vom Fond Soziales Wien gefördert. (siehe auch Frage 7).
30. Wie ist die Wohnung ausgestattet?
Eine Einzelwohnung besteht aus einem Vorzimmer mit Kochgelegenheit und einem eingebauten Schrank, einem Kühlschrank, einem komplett ausgestatteten Sanitärbereich mit Dusche, einem Wohn-Schlaf-Raum mit Radio- und Kabel-TV-Anschluss sowie meist auch einer Loggia oder einem Balkon. Auch Vorhänge und Beleuchtungskörper sind vorhanden, können aber durch eigene ersetzt werden, wobei Beleuchtungskörper den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen müssen. In der Doppelwohnung gibt es noch einen zusätzlichen Schlafraum.
34. Ist eine Kochgelegenheit vorhanden?
Sie können zwischen einer Speisewärmplatte und einer Mikrowelle wählen, die im Einbauschrank im Vorraum untergebracht ist. In vielen Häusern ist im Einbauschrank bereits ein Kühlschrank integriert, wo es baulich möglich ist, auch eine Abwäsche.
38. Kann ich auch „probeweise“ wohnen?
Wenn Sie einen Betreuungsbedarf haben – mit oder ohne Pflegebedarf - (siehe auch Frage 5) können Sie in einigen unserer Häuser in einer möblierten Wohnung bis zu max. 92 Tage befristet wohnen. Hierfür müssen Sie ebenfalls einen Antrag beim Fonds Soziales Wien stellen (siehe auch Frage 3), der Ihnen für diese Leistungen eine befristete Förderbewilligung erteilt.
39. Gibt es für die BewohnerInnen Autoabstellplätze?
Alle Pensionisten-Wohnhäuser haben entweder eine Garage und/oder eine begrenzte Anzahl an Abstellplätzen. Besprechen Sie bitte beim Einzug mit dem/der DirektorIn des Hauses, ob und zu welchen Konditionen ein Platz verfügbar ist.
40. Kann ich das Frühstück auch in der Wohnung einnehmen und was kostet das?
Grundsätzlich wird das Frühstück gemeinsam im „Gast.Haus“ eingenommen. Dieser fixe Treffpunkt dient auch Ihrer Sicherheit, da wir bei ungeplanter Abwesenheit sofort reagieren können. Die Frühstückseinnahme in der Wohnung ist nur bei vorheriger Bedarfsfeststellung durch unser Case-Management in Ihrem Leistungspaket inkludiert. Falls kein Bedarf besteht, können Sie jedoch gegen gesonderte Verrechnung das Frühstück auch in Ihrer Wohnung einnehmen.
41. Kann ich auch auf Urlaub fahren?
Selbstverständlich. Wir ersuchen Sie nur, dass Sie uns Ihre geplante Abwesenheit mitteilen, dann wird Ihnen für die Tage Ihrer Abwesenheit der „Abwesenheitstarif“ verrechnet. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen.
42. Kann ich jederzeit fortgehen?
Selbstverständlich. Sie haben einen eigenen Haustorschlüssel und können natürlich wie bisher Ihren gewohnten Tagesablauf beibehalten.
43. Wie lang ist das Haus geöffnet und kann ich jederzeit Besuch empfangen?
Die Häuser zum Leben sind während der Rezeptionszeiten auch für Ihre Gäste zugänglich. Unsere Rezeptionen sind von Samstag – Donnerstag von 07:30 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 18:00 Uhr besetzt. Das Haustor ist in den Nachtstunden versperrt. In diesem Zeitraum können die Häuser nur mit dem Haustorschlüssel, der jeder/m BewohnerIn beim Einzug übergeben wird, betreten werden.
44. Wie ist das mit der Schmutzwäsche?
Alle Häuser sind mit Waschküchen ausgestattet, in denen man Wäsche gegen Gebühr selbst waschen und bügeln kann. In vielen Häusern gibt es in den Stockwerken zusätzlich Münz-Wasch-Trocken-Säulen. Auch ein Wäscheservice zu moderaten Preisen wird angeboten. Beim Leistungsangebot "Betreutes Wohnen" ist bei einem durch das Case-Management festgestellten Bedarf ab Pflegegeldstufe 3 das Wäscheservice inkludiert (außer chemische Reinigungen).
46. Kann ich ein Haustier mitnehmen?
Laut unserer Hausordnung dürfen in den Wohnungen keine Tiere gehalten werden. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Halten von Hausvögeln, wobei allerdings ausreichend glaubhaft zu machen ist, dass eine artgerechte Tierhaltung auch bei Ihrer Verhinderung oder Abwesenheit gewährleistet ist. In den Zimmern des Stationären Bereiches ist die Tierhaltung aus hygienischen Gründen generell untersagt.
Nur in Einzelfällen liegt es im Ermessensbereich des/der jeweiligen HausdirektorIn eine von dieser Entscheidung abweichende Ausnahmeregelung hinsichtlich anderer Haustiere zu erteilen, wenn dadurch eine besondere soziale Härte vermieden werden kann und im Zusammenhang mit der Tierhaltung voraussichtlich keine Belästigungen anderer BewohnerInnen zu erwarten sind.
47. Wird die Wohnung gereinigt?
Einmal wöchentlich wird in der Wohnung Staub gesaugt, aufgewaschen und es werden die sanitären Anlagen gereinigt. Die Fenster und die vom Kuratorium zur Verfügung gestellten Vorhänge werden periodisch gereinigt. Diese Leistungen sind im Grundtarif enthalten.
49. Ist ein Arzt im Pensionisten-Wohnhaus?
Für die BewohnerInnen besteht grundsätzlich freie Arztwahl. In jedem Pensionisten-Wohnhaus gibt es ein Arztzimmer, in dem sowohl praktische Ärzte als auch Fachärzte in periodischen Abständen praktizieren. Diese Angebote sind von Haus zu Haus unterschiedlich. Die Namen und Ordinationszeiten der in Ihrem Haus tätigen ÄrtzInnen erhalten Sie bei Ihrem Einzug. Darüber hinaus gibt es angestellte ÄrztInnen im stationären Bereich.
51. Was beinhaltet die Leistung der Schwerpunktstation für Remobilisation (Remob-Station)?
Unser spezielles Leistungsangebot der Remobilisierungsstationen ist ein auf 92 Tage befristetes Leistungsangebot, das in den Häusern Atzgersdorf und Wieden für BewohnerInnen des KWP als auch nach Maßgabe freier Plätze für PatientInnen von KooperationspartnerInnen (z.B. Wiener Allgemeines Krankenhaus) zur Verfügung steht.
Das besondere ärztliche, pflegerische und therapeutische Leistungsangebot soll die BewohnerIn durch Anwendung einer ganzheitlich orientierten Therapie in die Lage versetzen, ihre nach einer Erkrankung oder Operation eingeschränkten Fähigkeiten soweit wieder herzustellen bzw. zu verbessern, dass sie wieder in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren kann.
52. Was beinhaltet die Leistung der Schwerpunktstation für dementiell erkrankte Personen (Demenz-Station)?
Das spezielle Leistungsangebot des Betreuungszentrums für demenziell erkrankte Menschen ist ein unbefristetes - aber hinsichtlich der Pflegeintensität begrenztes - Leistungspaket, das nur im Haus Rosenberg angeboten wird. Ein individuell abgestimmtes Konzept von Förderungsmaßnahmen bietet dem/r BewohnerIn im Rahmen der jeweiligen Tagesstruktur ein höchstmögliches Maß an Freiheit und Sicherheit. Durch Nutzung des besonderen ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Leistungsangebots soll die kognitive Leistung des/r BewohnerIn zumindest stabilisiert, nach Möglichkeit sogar verbessert werden.
53. Betreutes Wohnen +Tag.Familie für Menschen mit Behinderung? (FSW: Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistung – Spezielle Leistung SeniorInnen mit Behinderung)
Ergänzend zum Betreuten Wohnen, wo die Menschen in eigenen Wohnungen leben, gibt es das spezielle tagesstrukturierende Leistungsangebot der
Tag.Familie für Menschen mit Behinderung, welches nur im Haus Mariahilf angeboten wird. Die Zielsetzung dieses Leistungsangebotes ist es, die behinderten BewohnerInnen im Wohnbereich zu unterstützen, die von sich aus nicht (mehr) in der Lage sind, ihren Tagesablauf selbst zu organisieren bzw. zu strukturieren. Bestehende Defizite werden durch ein spezielles Umfeld mit spezifischen und abwechslungsreichen Angeboten kompensiert und das Leben in einem weitestgehend normalen Alltag definiert.
Die Tag.Familie für Menschen mit Behinderung gilt als ganztägig durchgängiges Leistungsangebot ab der Früh (rund 07:00 Uhr) bis Nachmittag (rund 16:00 Uhr) - bei Bedarf bis rund 21:00 Uhr.
56. Wo kann ich mich näher über die Häuser informieren?
Informationen über die Häuser erhalten Sie zum einen beim "Tag der offenen Tür", der von einigen unserer Häuser veranstaltet wird. Weiters bieten Häuser an bestimmten Tagen auch "Informationsveranstaltungen" für InteressentInnen an (telefonische Anmeldung erforderlich), die ausführliche Beratung in kleinen Gruppen suchen. Die genauen Termine können Sie
unserer Homepage entnehmen.
Für weitere persönliche Auskünfte zu unseren Leistungen steht Ihnen auch das Kundenservice der
Häuser zum Leben von Montag bis Freitag 8 - 15 Uhr gerne zur Verfügung. Kontakt: Seegasse 9, 1090 Wien, Tel. Nr.: 01/313 99 – 0, Mail:
kundenservice@kwp.at
57. Welche Wohnformen gibt es und welche Leistungen sind enthalten?
Unterstütztes Wohnen beinhaltet folgende Leistungen:
• Unterkunft, Reinigung und Instandhaltung
• Verpflegung mit täglich fünf Mahlzeiten sowie Heiß- und/oder Kaltgetränken
• Hygieneartikel aus dem Produktsortiment der Häuser zum Leben
Betreutes Wohnen beinhaltet folgende Leistungen:
• Unterkunft, Reinigung und Instandhaltung
• Verpflegung mit täglich fünf Mahlzeiten sowie Heiß- und/oder Kaltgetränken
• Hygieneartikel aus dem Produktsortiment der Häuser zum Leben
• auf Ihren Bedarf abgestimmte Betreuung und Pflege gemäß Pflegegeldstufe 1-7
• bei Bedarf: Tag.Betreuung ab Pflegegeldstufe 3
• bei Bedarf: Tag.Familie und Tag.Familie für Menschen mit Behinderung ab Pflegegeldstufe 3
Gepflegt.Wohnen - Aufenthalt im Stationären Bereich:
• Unterkunft, Reinigung
• Verpflegung mit täglich fünf Mahlzeiten sowie Heiß- und/oder Kaltgetränken
• auf Ihren Bedarf abgestimmte Pflege und Betreuung ab Pflegegeldstufe 3
58. Welche Produkte sind im Hygienepaket enthalten und wie oft und wo bekomme ich es?
Das Hygienepaket beinhaltet:
Körperlotion/-creme, Zahnpasta, Zahnbürste, Seife fest oder flüssig, Haarshampoo, WC-Papier
Bei Bedarf:
Zahnersatzpflegeprodukte, Zahnhaftcreme, Reinigungsbehälter für Prothese, Kamm / Bürste, BIC Rasierer, Rasierschaum
Das Produktsortiment aus Hygieneartikeln, welches am Markt.Platz erhältlich ist, steht den BewohnerInnen in bestimmten Zeitintervallen zur Auswahl. Falls z.B. die Körperlotion im März vom Markt.Platz abgeholt wird, entsteht ein neuer Anspruch für eine Körperlotion erst im Folgemonat.
Nähere Informationen zu den Kontingenten, Zeitintervallen und zum Ablauf erhalten Sie beim Einzug direkt in Ihrem Haus.