KWP

TARIFE
Gültig ab 1. Juli 2010

Tarife und Aufschlüsselung des täglichen Entgelts 2010 (283 kb)

Betreuungs- und Hilfeleistungen 2010 Leistungsort: Appartement (207 kb)

Betreuungs- und Hilfeleistungen 2010 Leistungsort: stationärer Bereich (171 kb)

Alle Tarife inkl. 10% USt.

In den Tarifen des Einzel- bzw. Doppelappartements ist folgende Grundleistung gemäß Betreuungsvertrag enthalten:

  • Individuelles Wohnen mit eigenen Möbeln in Einzel- oder Doppelappartements mit Duschbad, WC, wöchentlicher Appartementreinigung sowie Radio- und Kabel-TV-Gebühren (inkl. Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser, Betriebs- sowie Instandhaltungskosten des Gebäudes und der Versorgungsbereiche)
  • Periodische Reinigung der Fenster und der zur Verfügung gestellten Vorhänge
  • Möglichkeit für einen eigenen Telefon- und Internetanschluss
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen, wie großer Saal, Hobby- und Werkräume, Internet-Stationen etc.
  • Drei Mahlzeiten täglich aus der hauseigenen Küche (Frühstücks- und Mittagsbuffet - Wahl aus mindestens drei Menüs - mindestens einmal wöchentlich auch warmes Abendessen)
  • Nutzung der Freizeiteinrichtungen, wie Gymnastikraum, großteils Sauna und Solarium, Lang- oder Schwingkegelanlage, Indoor-Minigolfanlage in einigen Häusern, Billard, Hallenbäder in drei Häusern etc.
  • Hilfestellung in allen Lebenslagen durch Diplomierte SozialarbeiterInnen, ErnährungsberaterInnen, ErgotherapeutInnen und PsychologInnen
  • Kleine Reparaturarbeiten durch Technische HausbetreuerInnen
  • "Erste Hilfe-Leistungen" in Notfällen rund um die Uhr durch Pflegefachkräfte
  • Vielfältige Freizeit- und Kulturangebote, unterstützt von AnimatorInnen 
  • Ausflüge
  • Bewohnerservice
  • Direktion und Rezeption
  • Hausordination - freie Arztwahl

Im stationären Bereich leisten wir gegen weiteres Entgelt Vollpflege durch qualifiziertes Personal. Für BewohnerInnen des stationären Bereiches ist der Wäscheservice im Tagestarif inkludiert.

Können Sie nur einen Teil der Kosten bezahlen und verfügen Sie über kein sonstiges Vermögen, bzw. können Ihre Angehörigen keinen finanziellen Beitrag erbringen, dann leistet die Stadt Wien einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln.